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Grundsteuererklärung 2022

Steuerberater Hilfe Abgabe Grundsteuer

Warum es JETZT Zeit ist, aktiv zu werden.

Sobald du eine Immobilie oder ein Grundstück in Deutschland besitzt, zahlst du Grundsteuer – egal ob du GroßgrundbesitzerIn bist oder nur eine kleine Laube hast.

Die Grundsteuerreform bis 2025

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits am 10. April 2018 entschieden, dass die bisherige Berechnung der Einheitswerte für Grundstücke in Westdeutschland verfassungswidrig sind, da sie aktuell auf einem Stand von 1964 sind.

Aus diesem Grund soll die Bewertung aller Grundstücke nach neuem Recht erfolgen. Die neue Regelung tritt dann ab 1. Januar 2025 in Kraft  – und das entweder bundesgesetzlich oder landesgesetzlich, da nicht alle Bundesländer der Empfehlung des Bundes für ein Wertmodell folgen. Hierbei geht es unter anderem darum, ob weiterhin die Fläche und Wert der Immobilie (Wertmodell) oder nur die Fläche (Flächenmodell) in die Berechnung der Grundsteuer fließen soll.

Und jetzt?

Auf Grund der Grundsteuer-Reform 2022 zählt dein Immobilienbesitz zu den rund 36 Millionen Datensätzen, die dieses Jahr erneuert werden müssen, um alle Grundstücke neu bewerten zu können. Viele Informationen haben nur die Immobilien- und GrundeigentümerInnen, daher musst du als Eigentümer dieses Jahr eine Grundsteuererklärung abgeben und darin z.B. folgende Angaben machen:

·       Angaben zur Lage des Grundstücks (einschließlich Gemarkung und Flurstück)

·       Grundstücksfläche

·       Bodenrichtwert

·       Wohnfläche und gegebenenfalls Grundstücks- oder Gebäudeart sowie das Baujahr

Was passiert mit meinen Angaben?

Die zuständigen Finanzämter ermitteln mit deinen Angaben den Grundsteuerwert. Dieser wird zukünftig anhand des Bodenrichtwerts sowie der statistisch ermittelten Nettokaltmiete berechnet.

Sobald der Grundsteuermessbetrag (hierfür wird der oben genannte Grundsteuerwert mit einer gesetzlich festgeschriebenen Steuermesszahl multipliziert) berechnet wurde, wirst du darüber vorläufig von dem Finanzamt informiert. Die finale Grundsteuer für deine Immobilie oder Grundstück wird allerdings von deiner Stadt oder Gemeinde durch einen individuellen Hebesatz bestimmt. Wusstest du, dass dem deutschen Städtetag zufolge, die Grundsteuer mit über 14 Milliarden Euro pro Jahr, eine der wichtigsten kommunalen Einnahmequellen sind?

Was muss ich als Immobilien- und GrundeigentümerIn jetzt tun?

Du solltest in den letzten Wochen einen Brief vom Finanzamt bekommen haben, in dem du aufgefordert wirst, zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober deine Grundsteuererklärung einzureichen – und das am besten elektronisch über die Online-Steuer-Plattform ELSTER.

 

UPDATE: Die Abgabefrist wurde bis zum 31. Januar 2023 verlängert.

UPDATE 2: In Bayern wurde die Frist nochmals bis zum 30. April 2023 verlängert.

Da die Grundsteuererklärung verpflichtend ist, drohen bei nicht Einhaltung der Fristen Verspätungszuschläge.

Schon gewusst?

Als VermieterIn kannst du die Grundsteuer als Werbungskosten in voller Höhe in der Steuererklärung geltend machen. Wohnst du selber in deiner Immobilie, gilt dies leider nicht.

Unser Tipp

Falls noch nicht getan, registriere dich jetzt bei ELSTER, da die Zugangsdaten auf dem Postweg zugestellt werden und sich aktuell die Bearbeitungszeit bei einigen Finanzverwaltungen erhöht hat. So bist du zum Stichtag am 1. Juli 2022 gut vorbereitet und kannst deine Grundsteuererklärung fristgerecht einreichen.

Du brauchst Unterstützung? Das All-In-One Paket ist die Lösung!

Um möglichst entspannt alle Fristen einhalten zu können, empfehlen wir dir schon jetzt aktiv zu werden. Dafür haben wir ein All-In-One-Paket entwickelt, mit dem wir dich 100 % digital und voll automatisiert unterstützen. Du musst uns lediglich alle relevanten Informationen deiner Immobilie/Grundstück digital zu Verfügung stellen und wir übernehmen den Rest – fristgerecht und unkompliziert.

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