Hierbei handelt es sich um grundsätzliche Fragen zu Steuern, Steuerberatung, Steuerberater und Steuererklärung. Diese Fragen und Antworten werden von uns kostenlos zur Verfügung gestellt.
Hinweis zu den Frequently Asked Questions
Auf unsere Seite erhältst du Informationen zu steuerlichen Sachverhalten. Die Informationen auf dieser Seite sind lediglich standardisierte Sachverhalte.
Es lohnt sich, den Steuerberater zu kontaktieren, bevor rechtswirksame Entscheidungen anstehen oder der Ernstfall hinsichtlich Erbschaften und Schenkungen eintritt. Durch eine frühzeitige Beratung und Planung können Stolpersteine vermieden werden.
FAQ zur Einkommensteuer und Einkommensteuererklärung
Die Einkommensteuer ist eine Steuer auf das Einkommen. Das Einkommen setzt sich aus den unterschiedlichen Einkünften zusammen. Die tarifliche Einkommensteuer richtet sich nach dem zu versteuernden Einkommen im Zusammenhang mit der Grund- oder Splittingtabelle.
Die Einkommensteuer wird von jedem bezahlt, dessen Einkünfte nicht durch die Lohnsteuer oder durch die Kapitalertragssteuer abgedeckt sind. Einkommensteuer zahlen Ärzte, Versicherungsmakler, Autohändler, Vermieter, Steuerberater, Rechtsanwälte und viele weitere Selbstständige und Gewerbetreibende. Es muss auch Einkommensteuer bezahlt werden, wenn du ein Gewerbe neben deinem Angestelltenverhältnis ausübst.
Im Einkommensteuergesetz gibt es sieben Einkunftsarten. Diese Einkunftsarten sind:
- Einkünfte aus Land- und Forstwirschaft § 13 EStG
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb § 15 EStG (Handelsvertreter, Gastronomen, Autohändler, Einzelhändler usw.)
- Einkünfte aus selbstständiger Arbeit § 18 (Steuerberater, Ärzte, Rechtsanwälte, Autoren, Blogger)
- Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit § 19 EStG (Angestellte Arbeitnehmer)
- Einkünfte aus Kapitalvermögen § 20 EStG (Dividenden, Kursgewinne, Zinsen aus Darlehen)
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung § 21 EStG (Vermietung einer Eigentumswohnung)
Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer und somit am Ende des Jahres fällig. Damit jedoch nicht eine große Zahlung geleistet werden muss, werden Einkommensteuervorauszahlungen geleistet. Die Einkommensteuervorauszahlungen sind vierteljährlich jeweils zum 10.03., 10.06., 10.09. und 10.12. fällig.
Nein, für Einkünfte im Jahr 2022 müssen diese erst ab 10.347 Euro, für 2023 erst ab 10.908 Euro versteuert werden (Grundfreibetrag).