YouTuber, TikToker, Streamer, Blogger, Podcaster und viele mehr

INFLUENCER

Unter den Begriff Influencer fallen heute eine Vielzahl von Berufsbezeichnungen, da der Begriff „Influencer“ sich nicht nur auf bestimmte Plattformen oder Medien beschränkt. Einige Berufsbezeichnungen, die als Influencer bezeichnet werden können, sind:

  • Social-Media-Star
  • YouTuber
  • Blogger
  • Podcaster
  • Twitch-Streamer
  • Instagrammer
  • TikToker
  • Pinterest-Influencer
  • LinkedIn-Influencer
  • Facebook-Gruppenadministrator
  • Online-Markenbotschafter
  • Affiliate-Marketing-Partner
  • Online-Coach oder Berater
  • Autor oder Schriftsteller
  • Vlogger (Video-Blogger)
  • Online-Persönlichkeit oder -Guru

Diese Berufsbezeichnungen haben alle eines gemeinsam: Sie haben eine Online-Präsenz und haben eine bestimmte Anzahl an Followern oder Fans, die sich für ihren Content interessieren und beeinflussen lassen. Als Steuerexperten für Influencer helfen wir Mandanten, die in diesen Bereichen tätig sind, bei der Verwaltung und Optimierung ihrer steuerlichen Situation.

Das Beste aus der Welt der Influencer und Steuern

Seit über 5 Jahren ist Roland als Content Creator mit „Steuern mit Kopf“ aktiv und einer der erfolgreichsten YouTuber  aus dem Bereich Steuern. Mit mehr als 80 K Abonnenten auf YouTube, über 40 K Followern auf Instagram und zahlreichen veröffentlichten Online-Kursen und E-Books, zählt er zu den absoluten Experten, wenn es um die richtige Versteuerung deines Influencer-Business geht.

Das im Jahr 2019  veröffentlichte Buch „Steuern für Influencer – die Steuererklärung tinderleicht meistern“ gilt als Grundlagenwerk für Influencer und andere Unternehmer aus dem Online-Handel.

DAS SOLLTEN INFLUENCER WISSEN

  1. Umsatzsteuer: Influencer müssen die korrekte Umsatzsteuer auf ihre Produkte oder Dienstleistungen berechnen und abführen. Dies kann insbesondere bei Kooperationen mit Unternehmen, Affiliate-Marketing oder beim Verkauf von Merchandise relevant sein.
  2. Einkommensteuer: Influencer müssen ihre Einnahmen aus ihrer Tätigkeit als selbstständige Einkünfte versteuern. Hierbei gibt es spezifische Regelungen, zum Beispiel bei der Geltendmachung von Ausgaben oder bei der Ermittlung von Gewinnen.
  3. Social-Media-Werbung: Wenn Influencer Produkte oder Dienstleistungen auf ihren Social-Media-Kanälen bewerben, kann dies als Werbung gelten. In diesem Fall gibt es spezifische Regelungen zu Kennzeichnungspflichten und steuerlichen Auswirkungen.
  4. Steuerliche Gestaltung: Influencer können durch eine effektive steuerliche Gestaltung ihre Steuerlast minimieren. Hierbei gibt es verschiedene Möglichkeiten, zum Beispiel durch eine kluge Wahl der Unternehmensstruktur, den Einsatz von Steuervergünstigungen oder eine Steuerplanung im Vorfeld.
  5. Buchführungspflichten: Influencer müssen ihre Finanzen genau dokumentieren und aufzeichnen, um steuerliche Anforderungen zu erfüllen. Es ist wichtig, regelmäßige Finanzberichte zu erstellen und eine saubere Buchhaltung zu führen.

Als Steuerberater für Influencer bei SIROC bieten wir spezialisierte Steuerberatungsdienstleistungen an, um Influencern dabei zu helfen, alle steuerlichen Anforderungen zu erfüllen und ihre steuerliche Situation zu optimieren. Kontaktiere uns gerne, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Dir bei Deinen steuerlichen Anliegen als Influencer in Deutschland helfen können.