Wir übernehmen das

GRUNDSTEUER

Deine Erklärung zur Grundsteuer muss verpflichtend bundesweit bis zum 31. Januar 2023 (Achtung: Für Bayern gilt eine Fristverlängerung bis zum 30. April 2023) elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden.

Wir unterstützen dich als EigentümerIn von Immobilien und/oder Grundbesitz ab sofort – und das voll automatisch, 100 % digital und zum All-In-One Paketpreis.

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REGENSBURG

Siroc Steuerkanzlei Grundsteuer Immobilie

Grundsteuer-Erklärung entspannt abgeben

WARTE NICHT ZU LANGE

Um möglichst entspannt alle Fristen einhalten zu können, empfehlen wir dir schon jetzt aktiv zu werden. Dafür haben wir ein All-In-One-Paket entwickelt, mit dem wir dich 100 % digital und voll automatisiert unterstützen. Du musst uns lediglich alle relevanten Informationen deiner Immobilie/Grundstück/Acker digital zu Verfügung stellen und wir übernehmen den Rest – fristgerecht und unkompliziert.

Grundsteuer

WAS DU JETZT TUN SOLLTEST

Jetzt vorrausschauend vorbereiten

Bis Juni 2022 wirst du voraussichtlich vom Finanzamt eine Aufforderung zur Abgabe einer Erklärung zur Hauptfeststellung erhalten, und dieser vermutlich mit einer Frist von 30 Tagen nachkommen müssen. Beginne daher schon jetzt alle nötigen Informationen zu sammeln.

Unser Tipp: Kontaktiere uns frühzeitig

Wir unterstützen dich gerne umfassend bei der Grundsteuer-Erklärung. Bitte nimm frühzeitig mit uns Kontakt auf, so dass alle Fristen termingerecht eingehalten werden können, da sonst Verspätungszuschläge drohen.

Professionell und unkompliziert

Durch regionale und länderspezifische Unterschiede sowie die Komplexität der Berechnung, empfehlen wir dir die professionelle Unterstützung eines Steuerberaters. Wir behalten den Überblick und stellen sicher, dass allen Pflichten fristgerecht nachgekommen wird.

Die Grundsteuerreform

WAS ÄNDERT SICH AB 2022?

Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurde 2019 das Grundsteuer- Reformgesetz (GrStRefG) und das Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz verabschiedet. Die neuen Regelungen treten am 1. Januar 2025 in Kraft, daher gelten die bisherigen Regelungen zur Grundsteuer somit noch bis Ende 2024. Allerdings sind bereits bis 31. Januar 2023 (für Bayern: 30. April 2023) alle Immobilien- und GrundbesitzerInnen verpflichtet, eine Grundsteuerklärung abzugeben.

Nach der neuen Regelung wir die Grundsteuer weiterhin wertbasiert erhoben. Die Berechnungsformel des Bundesmodells dazu lautet:

Grundbesitzwert x Steuermesszahl x Hebesatz

Zur Ermittlung des Grundbesitzwerts werden im Wesentlichen der Bodenrichtwert, die Nettokaltmiete, die Fläche des Grundstücks sowie das Alter und die Art des Gebäudes eine Rolle spielen. Die Wertbemessung der Miete ist dabei vom Niveau der jeweiligen Gemeinde abhängig.
Die Steuermesszahl wird von den zuständigen Finanzämtern ermittelt. Diese wird im Zuge der Reform erheblich reduziert, und zwar von 3,5 % auf 0,031 %.
Der Hebesatz wird von den jeweiligen Kommunen individuell festgelegt. Dabei wird von den Kommunen erwartet, die Hebesätze so festzulegen, dass die Grundsteuer nicht höher ausfällt als vor der Reform. Bei unbebauten Grundstücken, auf denen nicht gebaut wird, ist mit einer starken Erhöhung der Hebesätze zu rechnen. Dies soll den Wohnungsbau fördern und Grundstückspekulationen erschweren.
Die Grundsteuerreform bietet den einzelnen Ländern die Möglichkeit, einem einheitlichen Bundesmodell zu folgen oder ein eigenes Modell zu erstellen, wovon einige Bundesländer Gebrauch machen werden.

Um fristgerecht und entspannt deinen Pflichten nachzukommen, empfehlen wir dir schon jetzt aktiv zu werden. Mit unserem „Grundsteuer-Paket“ unterstützen wir dich 100 % digital und kümmern uns nach dem Eingang aller wichtigen Informationen voll automatisiert um deine Erklärung zur Grundsteuer.

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