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Trading GmbH – Häufig gestellte Fragen

Online-Kurs: Trading-GmbH, steueroptimiert sparen, investieren und auszahlen

Wir klären die wichtigsten Fragen rund um die Trading-GmbH. Gründungsprozess, rechtliche und steuerliche Verpflichtungen, Chancen und Risiken.

Sind 100.000 € Startkapital nötig?

Es kommt drauf an! Um eine GmbH zu gründen, wird ein Mindestkapital von 25.000 EUR benötigt! Dazu kommt dann das eigentliche Startkapital für die Investition, und da sind die 100.000 € eine gute Marke, denn: Die GmbH verursacht auch jährliche Kosten!

Es gilt: Die Kosten sind immer in das Verhältnis zum Ertrag zu setzen, denn schließlich soll die GmbH auch Gewinne erwirtschaften, nur dann kann man auch Steuern sparen!

Zwingend eine neue GmbH zum Traden gründen oder geht auch mit operativer GmbH?

Auch eine operative GmbH kann zum Traden genutzt werden. Jedoch entspricht das dann nicht dem satzungsmäßigen Zweck. Insoweit ist es also keine vermögensverwaltende GmbH und hat auch nicht dieselben Steuervorteile!

Unsere Empfehlung: Geldanlage und operative unternehmerische Tätigkeit trennen!

Idee: Über Holding wieder zusammenführen!

Welche Rechte und Pflichten kommen auf mich zu?

Rechte und Pflichten entsprechen denen eines „normalen“ GmbH-Geschäftsführers. Eine GmbH erfordert einen Gesellschaftsvertrag, in dem die Rechte und Pflichten der GmbH geregelt sind. Zu den Pflichtangaben gehören z. B. Name, Firmensitz und Geschäftszweck.

Wichtig ist zuerst, die (steuer-)rechtlichen Pflichten einzuhalten, dazu zählt: Jahresabschluss, Steuererklärungen, Offenlegung/Hinterlegung

→ so reduzierst du Haftungsrisiken

Da i.d.R. keine Angestellten existieren und verhältnismäßig wenige Vertragspartner, halten sich die Risiken aus Vertragsbeziehungen in Grenzen.

Die Performance muss stimmen, ansonsten: Haftung gegenüber der Gesellschaft bei Verletzung insolvenzrechtlicher Pflichten.

Wie bekommt man das Geld wieder raus, ohne es nochmal komplett zu versteuern?

Schüttest du die Erträge aus, fällt grundsätzlich Kapitalertragsteuer an! Hier kann eine Holdingstruktur Abhilfe schaffen.

Wie verhält es sich mit der MwSt/USt in einer Trading GmbH?

Eine vermögensverwaltende GmbH ist kein umsatz-steuerpflichtiger Unternehmer im Sinne des Umsatz-steuergesetzes. Bedingung dafür ist die Umsatzerzielung. Dividenden oder Veräußerungsgewinne von Aktien zählen dabei nicht als Umsätze. Das reine Halten von Beteiligungen reicht nicht aus.

Kurz gesagt: Man muss weder Umsatzsteuer abführen noch Voranmeldungen abgeben, man kann jedoch auch keine Vorsteuern ziehen.

Sollte die GmbH für anderen Tätigkeiten genutzt werden, zum Beispiel für Beratung/Consulting, würde die GmbH zum umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen umfunktioniert, da nun eine operative Tätigkeit vorhanden ist, die der Umsatzsteuer unterliegt.

Kann ich auch andere Tätigkeiten z. B. Beratung über die GmbH laufen lassen?

Grundsätzlich ja! Aber bspw.: Umsatzsteuerliche Folgen (s. vorheriges Bild). Es empfiehlt sich hier, eine Trennung vorzunehmen.

Gibt es nach einem Jahr vom Finanzamt aufgezwungene Steuervorauszahlung?

Grundsätzlich ja! Auf Basis des letztjährigen Gewinns legt das Finanzamt die vierteljährlichen Vorauszahlungen fest!

Insoweit gilt: Die Höhe der Vorauszahlungen hängt maßgeblich von deinem Gewinn ab. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man beim Finanzamt jedoch einen Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen einreichen, dazu müssen jedoch valide Gründe (Bsp: Erwartete Verluste) vorliegen.

Braucht man schon ein Gewerbe oder macht man sich einfach mit Trading selbstständig?

Ein Unternehmer ist jemand, der eine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit selbstständig ausübt. Ist eine GmbH nur vermögensverwaltend tätig, so ist sie grundsätzlich nicht gewerblich, da für eine Gewerblichkeit die Schwelle der reinen (privaten) Vermögensverwaltung überschritten sein muss.

Aktienkursgewinne werden mit 1,5 % besteuert. Ist das auch so bei thesaurierenden ETFs?

Grundsätzlich gibt es größere Steuereffekte bei ausschüttenden ETFs oder aber, wenn der thesaurierende ETF verkauft wird.

Wichtig: Auch bei einer Thesaurierung fallen durch die sog. Vorabpauschale Steuern an.

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